Nach der NFM Norm werden die Module in Kastenform erstellt, mit intergriertem Trassenbrett. Aus Gewichtsgründen wird für Modulkasten und Trassenbrett 10 bis 12 mm Sperrholz verwendet. Zur Versteifung werden bei längeren Modulen zusätzliche Spanten eingebaut. Die Modulkästen sollen absolut rechtwinklig sein, damit die Module freizügig mitenander kombiniert werden können. Dazu empfehlen sich Eckversteifungen für die Modulecken.
Der Modulkasten wird von außen verspachtelt und im Farbton RAL 8011 (nußbaum) seidenmatt gestrichen.
Das Trassenbrett ist zwischen den Kopfplatten eingelassen. Es muß in der Höhe so justiert und fixiert sein, dass auch nach der Nachbildung des Gleisoberbaus (üblicherweise Einschotterung auf 3mm Korkauflage) und dem aufgelegten Gleis (üblichweise werden Code 55 Gleise verwendet) die Schienenoberkante exakt auf Normhöhe liegt, nämlich 4,1 mm über der Oberkante der Kopfplatten. Zur exakten Höhenjustierung wird eine Montagelehre verwendet. Näheres ist dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Die Gleisbettung ist durch die Form der genormten Kopfplatten bereits vorgegeben. Die Gleisbettung folgt weitgehend den Empfehlungen der NEM 122. Die Gleisenden werden auf den Kopfplatten mechanisch fixiert. Dafür werden auf den NFM Modulen üblicherweise Messingschrauben verwendet, die in die Kopfplatten einschraubt und mit den Gleisenden verlötet werden. Da die Gleisenden an beiden Kopfplatten mechanisch fixiert sind, empfielt es sich insbesondere bei längeren Modulen, die Gleisstränge in der Mitte aufzutrennen und durch gesteckte Schienenverbinder zu verbinden, zum Ausgleich gegen Temperaturschwankungen.
Zwischen benachbarten Modulen sind die Gleisenden nicht mechanisch miteinander verbunden. Der üblicherweise auftretende Schienenstoß von 0,5 mm Länge wird auch im lang andauernden Messe- und Ausstellungsbetrieb vom rollenden Material komplikationslos überstanden. Etwaige Höhen- oder Seitenstöße infolge kleiner Toleranzen im mechanischen Aufbau der Module können über die Modulverschraubungen aufgefangen werden.
An der Modulrückseite (das ist in der Regel die Nordseite) wird eine Hintergrundkulisse angebracht, bestehend aus einer 10 mm dicken Kunststoff Hartschaumplatte, die in einer abschattierten lichtblauen Farbe gespritzt wird. Die Hintergrundkulisse wird aus optischen Gründen mit 10 mm Abstand von der Modulrückwand angebracht und soll möglichst steckbar sein. Die Höhe der Hintergrundkulisse ist im Sinne eines einheiltlichen Erscheinungsbildes der Modulanlage mit 340 mm (ab Unterkannte Modulkasten) vorgeschrieben.
An der Modulvorderseite (das ist in der Regel die Südseite) wird ein Berührungsschutz angebracht, bestehend aus einer 4 mm dicken Klarsichtscheibe aus Plexiglas, die nur gesteckt wird und zum Zwecke der Reinigung und für freien Fotografiereinblick herausgenommen werden kann. Die Höhe der Klarsichtscheibe ist im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes mit 225 mm (ab Unterkante Modulkasten) vorgeschrieben.
Im Ausstellungsbetrieb werden die Module auf Stützen montiert, die eine einheitliche Höhe der Modulanlage erlauben. Bei NFM Modulen ist die Höhe der Schienenoberkante auf einheitlich 1000 mm festgelegt. Die Stützen aus 33x33mm Vierkantholz werden an den Kopfplatten der Modele angebracht und durch die Modulverschraubung gehalten. Beim Aufbau der Modulanlage ist daher pro Modul nur 1 Stütze notwendig. Zum Ausgleich von Bodenunebenheiten sind die Stützen mit Hilfe von Justierschrauben höhenverstellbar.